SPD-Fraktion will Polizeiaufgabengesetz gründlich ändern

Der aktuelle Gesetzentwurf der Staatsregierung zum PAG verstößt gegen die Verfassung - Gänzlich unbestimmter Begriff der "Drohenden Gefahr" gehört entfernt!

  • von  Team Schuster
    28.05.2021
  • Beiträge, Landtag, Stefan Schuster

Der aktuelle Gesetzentwurf der Staatsregierung zum PAG verstößt gegen die Verfassung - Gänzlich unbestimmter Begriff der "Drohenden Gefahr" gehört entfernt!

Die jüngste Novelle der Staatsregierung zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) verstößt nach Auffassung der BayernSPD-Landtagsfraktion und von verschiedenen namhaften Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten gegen die Verfassung.

Das PAG ist in Bayern in den letzten Jahren zu einer unrühmlichen "never ending story" geworden. Der aktuelle Gesetzentwurf, der die weitreichenden Schäden durch die Änderungen in den Jahren 2017 und 2018 eigentlich wiedergutmachen sollte, ist abermals missglückt. Im Rahmen einer Pressekonferenz hat der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Horst Arnold, die zahlreichen Kritikpunkte deutlich aufgezeigt und Änderungen gefordert. "Ein Festhalten an dem Begriff der 'Drohenden Gefahr' als Eingriffsschwelle für die Beeinträchtigung bürgerlicher Freiheiten ist rechtsstaatlich komplett verfehlt und ein Affront gegen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger", so Arnold. "Auch die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Dauer des Präventivgewahrsams von zwei Monaten ist verfassungswidrig. Wir wollen die maximale Dauer auf zwei Wochen reduzieren – so, wie es auch in anderen Bundesländern die Regel ist. Es gibt keine plausible Erklärung, warum das in Bayern anders sein sollte."

Die SPD-Fraktion kritisiert ferner, dass in der Novelle der Staatsregierung kein echter Richtervorbehalt für den Einsatz von Bodycams in Wohnungen vorgesehen sei. Die Staatsregierung ist auch nicht einmal den Empfehlungen der von ihr selbst eingesetzten Expertenkommission (PAG-Kommission) in Gänze gefolgt. So empfahl die PAG-Kommission etwa, die Notwendigkeit der Befugnis zur DNA-Analyse „angesichts der nicht geringen Eingriffsintensität der Maßnahme“ und eines „geringen eigenständigen Anwendungsbereichs des Art. 14 Abs. 3 – 6 PAG (…) kritisch zu hinterfragen“, was die Staatsregierung nicht tat. "Die Gewinnung der Daten im Labor dauert mindestens fünf Tage. Damit besteht kein Nutzen in Entscheidungssituationen, in denen es schnell gehen muss. Die Befugnisse in der StPO reichen hier vollkommen aus", so Arnold. Die SPD-Fraktion wird deshalb nun einen umfangreichen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.

Die SPD-Fraktion steht mit ihrer massiven Kritik nicht allein: Auch renommierte Juristinnen und Juristen sowie Rechtsprofessorinnen und -professoren übten in einer Expertenanhörung im Landtag deutliche Kritik. So hat etwa der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Petri, ganze Passagen für verfassungswidrig erklärt.

Handout zur Pressekonferenz - Link zum Änderungsantrag im Dokument