Rede zur zweiten Lesung des Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetz

  • von  Team Schuster
    18.06.2021
  • Beiträge, Innenpolitik, Feuerwehr, Stefan Schuster, Landtag

Rede zur zweiten Lesung des Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetz

Die Rede zum Lesen:

Herr Präsident,

Kolleginnen und Kollegen,

lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen und vorab im Namen der SPD-Fraktion – und ich glaube auch im Namen aller Anwesenden – ein Wort des Dankes sagen: Wir hatten in Bayern seit Anfang Dezember das zweite Mal einen landesweiten Katastrophenfall und wir alle sind froh, dass die 2. und 3. Welle jetzt überstanden ist. Unser Dank und unsere Anerkennung gilt allen, die hier tatkräftig mitgeholfen haben, ich nenne nur beispielhaft Ärztinnen und Ärzte, Pfleger und Krankenschwestern, Feuerwehrleute und Polizistinnen und Polizisten. Bayern kann wirklich stolz sein auf seine Bürgerinnen und Bürger und auf die vielen Ehrenamtlichen, die bereit sind, alles für ihre Mitmenschen zu geben. Dafür herzlichen Dank!

Ich habe vor 2 Wochen die Aufhebung des Katastrophenfalls gefordert und die Staatsregierung ist meiner Forderung nun auch nachgekommen. Der Katastrophenfall für Bayern wurde aufgehoben. Das ist auch richtig, denn die Voraussetzungen dafür liegen einfach nicht mehr vor. Angesichts der – Gott sei Dank – niedrigen Inzidenzzahlen und der vielen Lockerungen, die die Menschen so sehr herbeisehnen kann man nicht mehr von einem K-Fall sprechen. Unser bayerisches Gesundheitssystem ist auch ohne landesweite Koordinierung gut aufgestellt. Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass das Innenministerium das von sich aus prüft, aber immerhin hat unser Antrag jetzt zur Aufhebung geführt.

Und da kommen wir zum entscheidenden Punkt: wir als Parlament können den bayernweiten Katastrophenfall nicht aufheben. Wir können nur – das habe ich auch beantragt – die Staatsregierung dazu auffordern. Das widerspricht unserem Selbstverständnis als Abgeordnete. Wir haben in dieser Krise gesehen, dass wir mehr Parlamentarismus brauchen. Hier finden die Debatten statt und hier müssen alle wichtigen Entscheidungen getroffen werden. Die SPD hat sich immer für mehr Parlamentsbeteiligung ausgesprochen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Grünen daher zu. Der Landtag soll auch die Kompetenz bekommen, den Katastrophenfall für Bayern aufzuheben. Das schränkt ein effektives Verwaltungshandeln nicht ein – die Staatsregierung bleibt daneben ja zuständig – und bringt mehr Legitimität durch das Parlament. Klar ist auch: das gilt nur für den bayernweiten Katastrophenfall, den wir ja 2020 das erste Mal überhaupt hatten. Das ist also eine neue Situation, auf die wir reagieren. Auch der Bundestag – darauf wurde schon hingewiesen - hat auf diese neue Situation ja reagiert. Für regionale Katastrophenfälle – wie etwa bei Hochwasser – bleibt es natürlich bei der Zuständigkeit vor Ort. Wenn es aber eben – wie jetzt – einen landesweiten Katastrophenfall gibt und sich Bayern damit insgesamt in einer Krisensituation befindet, dann sollte es eine demokratische Selbstverständlichkeit sein, dass der bayerische Landtag hier ein eigenes Mitspracherecht hat.

Was uns als SPD aber auch wichtig ist: wir müssen dafür sorgen, dass unseren Hilfsorganisationen weiterhin Mehrkosten erstattet werden. Es geht nicht an, dass sie uns durch die Krise bringen und dann hinterher die Zeche zahlen müssen. Wir wollen auch weiterhin ein leistungsfähiges Gesundheitswesen, das für jeden und jede da ist, egal, ob arm oder reich. Wir müssen für die nächste Krise gewappnet sein. Ein Kaputtsparen des öffentlichen Gesundheitswesens werden wir nicht hinnehmen, wir wollen das hier tatkräftig investiert wird. Vielen Dank.